Ambulant betreute Wohn-Gemeinschaft

Informationen in Leichter Sprache

Viele Menschen mit Pflege-Bedarf wünschen sich eine Wohn-Form, in der sie sehr selbst-bestimmt leben können. Das ermöglicht eine ambulant betreute Wohn-Gemeinschaft.

In Wohn-Gemeinschaften leben Menschen
in einem gemeinsamen Haushalt zusammen.
Je nach Bedarf bekommt jeder Mieter
seine Pflege und Betreuungs-Leistung.

Die meisten Menschen wünschen sich
selbstständig und selbst-bestimmt zu leben.
Auch wenn sie auf Hilfe und Pflege
angewiesen sind.
Eine besondere Wohnform für diese Menschen
wird daher immer wichtiger.
Auch weil es immer mehr ältere und
pflege-bedürftige Menschen gibt.

Diese Wohn-Form ist sehr ähnlich
wie das eigene Zuhause.
Man nennt sie: ambulant betreute Wohn-Gemeinschaft.
Ambulant bedeutet hier:
Die Mieter leben selbstständig zusammen.
Nur bei Bedarf kommt ein Pflege-Dienst vorbei.

Die ambulant betreuten Wohn-
Gemeinschaften sind sehr gut.
Die Mieter können unabhängig sein
und erhalten gleichzeitig die benötigte
Hilfe und Pflege.

Diese Wohn-Form ist sehr gut für Menschen,
die nicht mehr in ihrem Zuhause wohnen können.
Und die nicht in eine stationäre 
Einrichtung möchten.
Zum Beispiel in ein Pflege-Heim.

Im Jahr 2017 gab es in Bayern 339
solche Wohn-Gemeinschaften.
Das sind mehr als im Jahr davor.

Was sind ambulant betreute Wohn-Gemeinschaften?

Ambulant betreute Wohn-Gemeinschaften haben ein Ziel:

Pflege-Bedürftige Menschen soll ein
selbst-bestimmtes Leben
in einem gemeinsamen Haushalt
ermöglicht werden.
Und jeder der Mieter bekommt gegen Bezahlen
seine benötigte Pflege und Unterstützung.

Eine ambulant betreute Wohn-Gemeinschaft
muss 5 Dinge erfüllen:

1. Selbst-Bestimmung

Die Selbst-Bestimmung der Mieter muss gegeben sein.
Alle Angelegenheiten vom Zusammen-Leben
werden gemeinsam geregelt.
Zum Beispiel, wer in der ambulant
betreuten Wohn-Gemeinschaft
die Pflege und Betreuung übernimmt.
Das kann in einer Wahl gemeinsam
entschieden werden.

2. Wahl-Möglichkeit

Jeder Mieter kann seine Betreuung und
Pflege frei wählen.
Auch wie hoch die Unterstützung ist
kann er selbst wählen.

3. Pflege-Dienst und Betreuungs-Dienst

Der Pflege-Dienst darf kein Büro
in der ambulant betreuten Wohn-
Gemeinschaft haben.
Der Pflege-Dienst ist ein Gast in der
Wohn-Gemeinschaft.

4. Selbstständigkeit der Wohn-Gemeinschaft

Die ambulant betreute Wohn-
Gemeinschaft muss selbstständig sein.
Das heißt:
Sie darf nicht Teil einer stationären
Einrichtung sein.
Ein Vermieter darf nicht mehr
als 2 Wohn-Gemeinschaft
nebeneinander haben.

5. Größe

Es dürfen höchstens 12 Menschen
in einer ambulant betreuten Wohn-
Gemeinschaft leben.

Information und Beratung

Das Bayerische Staats-Ministerium für
Gesundheit und Pflege
hat eine besondere Beratungs-Stelle.
Dort bekommen Interessierte und
pflege-bedürftige Menschen
kostenlos Informationen und werden
beraten und unterstützt.
Aber auch Angehörige, Pflege-Dienste
und Interessierte
können sich dort informieren und
beraten lassen.

Aber auch die örtlichen Fach-Stellen im Landrats-Amt
beraten zu den ambulant betreuten
Wohn-Gemeinschaften.
Diese Fach-Stellen überprüfen 1 Mal im Jahr
die ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaften.

Wenn Sie Fragen zum Thema Barriere-Freiheit haben,
dann berät Sie die Bayerische Architekten-Kammer.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch
auf der Internet-Seite der Bayerischen Architekten-Kammer.

Zur Beratungsstelle Barrierefreiheit. Die Informationen sind in schwerer Sprache.

Beispiele für ambulant betreute Wohn-Gemeinschaften

In Nürnberg gibt es eine ambulant
betreute Wohn-Gemeinschaft.
Sie heißt: Leben wie im Kirsch-Garten.
In dieser ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaft
wohnen Menschen,
die an Demenz erkrankt sind.

Das ist das Besondere an dieser Wohn-Gemeinschaft:

  • Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer.
    Und es gibt Gemeinschafts-Räume.
    Das ist gut für ein selbst-bestimmtes und familiäres Leben.
  • Zu jeder Tages-Zeit
    ist die Pflege und Betreuung der
    Bewohner gesichert.
    Jeder Bewohner kann frei wählen,
    welchen Pflege-Dienst er möchte.
  • Der Miet-Vertrag ist unabhängig
    von den Verträgen mit dem Pflege-Dienst.
  • Die Bewohner entscheiden zusammen
    welche Unterstützung in der Wohn-
    Gemeinschaft benötigt wird.
    Auch alle anderen Dinge vom
    Zusammen-Leben regeln und entscheiden sie gemeinsam.

Wenn Sie weitere Informationen
zu dieser Wohn-Gemeinschaft haben möchten,
dann lesen Sie ein bestimmtes Heft.
Es heißt: Selbstbestimmt leben
in ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaften.
Dort gibt es viele Beispiele für ambulant
betreute Wohn-Gemeinschaften.

Weitere Informationen zu ambulant
betreuten Wohn-Gemeinschaften
können Sie auch in einem besonderen
Film bekommen.
Der Film heißt: Pflege im Alter –
innovative Modelle.

Dort bekommen Sie auch außerdem
Informationen zu anderen Wohn-Formen im Alter.
Den Film können Sie bei der Beratungs-Stelle
für ambulant betreute Wohn-
Gemeinschaften ausleihen.

Förderung von ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaften

Das Bayerische Staats-Ministerium für
Gesundheit und Pflege
fördert den Aufbau und Ausbau von
diesen Wohn-Gemeinschaften.
Weitere Informationen zur Förderung
bekommen Sie hier.

Die Informationen sind in schwerer Sprache.

Informationen zur Förderung von Wohn-Gemeinschaften

Wenn Sie Fragen haben oder Informationen
zum Thema ambulant betreute Wohn-
Gemeinschaften haben möchten,
können Sie sich auch direkt an das
Staats-Ministerium wenden.

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Der Text ist erstellt und geprüft vom:

Büro für Leichte Sprache im CJD Erfurt

Große Ackerhofsgasse 15

99084 Erfurt

Telefon: 03 61 – 65 88 66 87

Die Bilder sind von:

Katharina Magerl und Melanie Skowronek-Stieb vom Büro für Leichte Sprache im CJD Erfurt

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