Wohnberechtigungsschein

Informationen in Leichter Sprache

Die Wohn-Berechtigung

Jeder Mensch und jede Familie in Bayern 
soll eine passende Wohnung haben. 
Wenn Sie wenig Geld haben, 
können Sie eine besondere Wohnung bekommen. 
Dafür gibt es die Wohnraum-Förderung. 
Wohnraum-Förderung bedeutet: 
Bestimmte Wohnungen werden von Bayern mit Geld unterstützt. 
So kosten die Wohnungen weniger Miete. 
Wollen Sie in so eine Wohnung ziehen? 
Dann brauchen Sie dafür eine Wohn-Berechtigung.
 

Welche Möglichkeiten gibt es, 
damit Sie eine Wohn-Berechtigung bekommen? 

Es gibt zwei Möglichkeiten, 
wie Sie eine Wohn-Berechtigung bekommen können. 
Bei beiden Möglichkeiten müssen Sie sich bei der Behörde melden. 

 

Allgemeiner Wohn-Berechtigungs-Schein: 

Mit dem allgemeinen Wohn-Berechtigungs-Schein können Sie in vielen Orten in Bayern selbst eine geförderte Wohnung suchen. Wer die Wohnung bekommt, 
entscheidet der Vermieter oder die Vermieterin. 
 

Benennungs-Verfahren: 

In manchen Gebieten muss die Behörde Sie vorschlagen. 
Das ist das Benennungs-Verfahren. 
Das bedeutet: 
Die Behörde hilft Personen mit wenig Geld oder 
Personen mit besonderen Problemen. 
Die Behörde prüft, ob Sie eine Wohnung bekommen dürfen. 
Dann sagt die Behörde dem Vermieter 
die Namen von fünf Personen, 
die ganz dringend eine Wohnung brauchen. 

Der Vermieter kann nur eine von diesen Personen nehmen. 
Auch hier entscheidet der Vermieter oder die Vermieterin, 
wer die Wohnung bekommt. 
 

Wie beantragen Sie eine Wohn-Berechtigung? 

Eine Wohn-Berechtigung müssen Sie beantragen. 
Wer ist für Ihren Antrag zuständig? 
Das kommt darauf an, wo Sie wohnen oder wo Sie wohnen wollen. 
 

Wer ist für Ihren Antrag zuständig? 

Diese Behörden können für Ihren Antrag zuständig sein: 
•    Das Landratsamt. 
•    Die kreisfreie Stadt. 
Eine kreisfreie Stadt gehört zu keinem Landkreis. 
•    Die Große Kreis-Stadt. 
Eine Große Kreis-Stadt ist eine Stadt, 
die zu einem Landkreis gehört und viele Aufgaben selbst erledigt. 
•    Die große Delegations-Gemeinde. 
Eine Delegations-Gemeinde ist eine besondere Gemeinde. 
Die Gemeinde darf wichtige Aufgaben selbst erledigen, 
die sonst das Landratsamt macht. 
Sie möchten wissen, 
wo Sie Ihre Wohn-Berechtigung beantragen können? 
Dann klicken Sie hier:
 

Liste der zuständigen Stellen

Wie stellen Sie den Antrag 
für eine Wohn-Berechtigung? 

Damit Sie eine 
Wohn-Berechtigung bekommen, 
müssen Sie einen Antrag stellen: 
•    Sie können 
ein Formular ausfüllen. 
Das Formular können Sie 
an das Amt schicken, 
das für Sie zuständig ist. 
•    Sie können die 
Wohn-Berechtigung online beantragen. 
Klicken Sie hier, dann finden Sie den Antrag: 
 

Online-Antrag Wohn-Berechtigung

Was ist für Ihren Antrag noch wichtig? 

Wichtig ist, wie viel Einkommen Sie haben. 
Das heißt: 
Wie viel Geld verdienen Sie? 
Ihr Einkommen darf nicht zu hoch sein. 
Sie möchten wissen, ob Ihr Einkommen zu hoch ist? 
Dann klicken sie hier: 
 

Bayerisches Wohnungs-Bindungs-Gesetz

oder

Bayerisches Wohnraum-Förderungs-Gesetz

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Wir benutzen es auf dieser Internet-Seite.

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Es kann den Text von der Internet-Seite vorlesen.
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Oder die nicht so gut lesen können.
Das Programm bekommt dafür aber Ihre Daten.

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