Sozial-Gerichte in Bayern

Informationen in Leichter Sprache

Es gibt 7 Sozial-Gerichte in Bayern.
Jeder Regierungs-Bezirk hat ein Sozial-Gericht.
Ein Regierungs-Bezirk ist zum Beispiel Schwaben.
Außerdem gibt es noch das Landes-Sozial-Gericht.
Das ist in München.
Ein Teil vom Landes-Sozial-Gericht
ist aber auch in Schweinfurt.
Schweinfurt ist für Nord-Bayern zuständig.
Das Landes-Sozial-Gericht hat mehr zu sagen,
als die Sozial-Gerichte.

Bei Gericht gibt es immer einen Richter.
Beim Sozial-Gericht ist es so:
Es gibt einen Richter, der von Beruf Richter ist.
Aber es gibt auch noch zwei Richter,
die das ehren-amtlich machen.
Das bedeutet:
Sie bekommen kein Geld für die Arbeit.
Sie tun das, weil sie helfen möchten.

Menschen gehen vor Gericht,
wenn sie sich über wichtige Sachen streiten.
Zum Beispiel:
Ein Vater und eine Mutter lassen sich scheiden.
Sie wollen nicht mehr zusammen leben.
Manchmal gibt es Streit,
wer die Kinder erziehen darf.
Manchmal können die Eltern
das nicht allein klären.
Das Gericht entscheidet dann,
wer die Kinder erziehen darf.
Ein Gericht möchte immer einen Streit beenden.

Für was sind die Sozial-Gerichte in Bayern zuständig?

Sozial-Gerichte sind zum Beispiel zuständig
für Streit bei Sozial-Versicherungen.

Sozial-Versicherungen sind:

  • Kranken-Versicherung
  • Pflege-Versicherung
  • Renten-Versicherung
  • Arbeitslosen-Versicherung
  • Unfall-Versicherung

Aber die Sozial-Gerichte sind auch für andere Sachen zuständig.
Zum Beispiel:

  • Für die Grund-Sicherung von Arbeits-Suchenden
    und die Sozial-Hilfe
    Das bedeutet:
    Auch Menschen ohne Arbeit müssen eine Wohnung haben.
    Und genug Geld zum Leben.
    Darum kümmert sich das Sozial-Gericht.
  • Für das Eltern-Geld
    Das bedeutet:
    Eltern mit kleinen Kindern bekommen Geld.
    Wenn sie auf die Kinder aufpassen,
    können sie nicht arbeiten gehen.
  • Für das Schwer-Behinderten-Recht
    Das Sozial-Gericht setzt sich
    für Menschen mit einer schweren Behinderung ein.
  • Für das Blinden-Geld
    Das bedeutet:
    Blinde bekommen jeden Monat Geld,
    weil sie oft Hilfe brauchen.
    Zum Beispiel:
    Hilfe im Haus-Halt.
    Und das ist teuer.
  • Für die Opfer-Entschädigung
    Das bedeutet:
    Manchmal werden Menschen
    Opfer von einer Gewalt.
    Zum Beispiel:
    Sie werden ins Gesicht geschlagen.
    Manchmal sind sie dann so verletzt,
    dass sie nicht mehr arbeiten können.
    Oder Pflege brauchen.
    Dann bekommen sie Geld zur Entschädigung.
    Das entscheidet ein Sozial-Gericht.

Die Aufgaben der Sozial-Gerichte in Bayern.

Die Aufgaben der Sozial-Gerichte
Gerichte entscheiden bei Streit,
wer Recht hat und wer nicht.
Normalerweise klagt eine Person gegen eine andere Person.
Bei Sozial-Gerichten klagen aber Personen gegen Behörden.
In einer Behörde oder einem Amt arbeiten die Beamten.
Die Beamten verwalten die Aufgaben, die im Gesetz stehen.
Manchmal möchten Bürger Unterstützung von der Behörde.
Meistens ist das Geld.

Manchmal findet die Behörde aber,
dass die Bürger keine Unterstützung brauchen.
Dann können die Bürger der Entscheidung
von der Behörde widersprechen.
Wenn das nicht hilft, können die Bürger klagen.
Bei den meisten Gerichten braucht man einen Anwalt.
Anwälte sind sehr teuer.
Beim Sozial-Gericht braucht man aber keinen.

Das Sozial-Gericht ist auch für Streit
im Schwer-Behinderten-Recht zuständig.
Oft gibt es Streit über den Behinderungs-Grad.
Und ob es einen Schwer-Behinderten-Ausweis mit einem
Merk-Zeichen geben soll.
Mit einem Schwer-Behinderten-Ausweis
sind manchen Sachen kostenlos oder billiger.
Zum Beispiel: Busfahren.
Das Sozial-Gericht entscheidet, ob eine Person schwer-behindert ist.

Das Pflege-Versicherungs-Recht und das Kranken-Versicherungs-Recht

Manche Menschen brauchen im Alltag Unterstützung.
Deswegen gibt es das Pflege-Versicherungs-Recht.
Darin steht zum Beispiel:
Es gibt verschiedene Pflege-Stufen.
Es gibt Menschen, die keine oder wenig Hilfe brauchen.
Sie haben die Pflege-Stufe 0.

Manche Menschen brauchen ganz viel Unterstützung.
Sie können nicht mehr allein essen.
Und sich nicht allein waschen und bewegen.
Sie haben die Pflege-Stufe 3.

Ein Mit-Arbeiter von der Kranken-Kasse kommt.
Er entscheidet, welche Pflege-Stufe jemand hat.
Zum Beispiel sagt der Mit-Arbeiter:
Die Person braucht keine Hilfe.
Sie hat Pflege-Stufe 0.

Die Angehörigen sagen aber: Das stimmt nicht.
Die Person braucht Hilfe.
Sie soll Pflege-Stufe 1 haben.
Dann bekommt die Person auch Hilfe.
Wenn die Person oder die Angehörigen möchten,
können sie der Entscheidung von der Kranken-Kasse widersprechen.

Wenn das nicht hilft, können sie klagen.
Das Sozial-Gericht muss jetzt entscheiden:
War es richtig, dass die Behörde die Hilfe abgelehnt hat?
Wenn das Gericht findet: Es war richtig.
Dann wird die Klage abgelehnt.
Und der Bürger bekommt keine Hilfe.
Wenn das Gericht findet:
Das war nicht richtig.
Dann muss die Behörde dem Bürger die Hilfe geben.

Manchmal entscheidet das Sozial-Gericht:
Die Behörde hat Recht.
Dann kann der Bürger noch einmal widersprechen.
Das kann er beim Landes-Sozial-Gericht in München machen.
Das Landes-Sozial-Gericht hat mehr zu sagen als die Sozial-Gerichte.
Das Landes-Sozial-Gericht überprüft die Entscheidung
von den Sozial-Gerichten dann noch einmal.

Mehr Informationen dazu finden Sie unter: Bürger-Service

Die Informationen sind in schwerer Sprache.

Damit Streit beendet wird,
gibt es auch das Güte-Recht-Verfahren.
Es gibt dann einen Güte-Richter.
Und eine Güte-Verhandlung.
Ein Güte-Richter darf andere Lösungen finden
als ein normaler Richter, um den Streit zu beenden.
Zum Beispiel:
Die Personen, die streiten,
können sich auch schon vor dem Gerichts-Termin treffen.
Und dann gemeinsam eine Lösung finden.

Mehr Informationen dazu finden Sie unter: Güte-Richter

Die Informationen sind in schwerer Sprache. 

Auch im Kranken-Versicherungs-Recht gibt es Streit.
Oft gibt es Streit darüber,
ob die Kranken-Kasse eine bestimmte Behandlung zahlen soll.
Oder ob die Kranken-Kasse Hilfs-Mittel zahlen muss.
Zum Beispiel einen Rollstuhl.
Das Sozial-Gericht entscheidet dann,
was die Kranken-Kasse zahlen muss.

Kontakt zum Landes-Sozial-Gericht Bayern

Die Adresse vom Landes-Sozial-Gericht von Bayern ist:
Ludwigstraße 15
80539 München

Und so können Sie das Landes-Sozial-Gericht erreichen:
Mit dem Telefon: 089 – 23 671
Mit dem Telefax: 089 – 23 67 290
Mit einer E-Mail:

poststelle@lsg.bayern.de

Übersetzung und Prüfung in Leichter Sprache

Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH
Fach-Zentrum für Leichte Sprache
Telefon: 0821 – 56 06 410
E-Mail:

leichte-sprache@cab-b.de

Wir sind Mitglied im Verein Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Von wem sind die Bilder:
© Grafiken sind von der Lebenshilfe 
für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen; 
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel 2013
Blaues Easy-to-read-Logo: © Inclusion Europe
 

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